Typische Berechnungsfehler bei der Wohnflächenberechnung
Die Berechnung der Wohnfläche ist entscheidend für Mietverträge, Immobilienbewertungen und Bauprojekte. Doch in der Praxis passieren dabei häufig Fehler, die zu falschen Flächenangaben und damit zu rechtlichen oder finanziellen Problemen führen können. Hier sind die häufigsten Fehlerquellen – und wie du sie vermeidest.
1. Falsche Anrechnung von Balkonen, Terrassen und Wintergärten
Einer der häufigsten Fehler ist die falsche Berechnung von Außenflächen. Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) gelten folgende Anrechnungen:
- Balkone und Terrassen: Nur zu 25–50 % anrechenbar, oft werden sie jedoch zu 100 % angesetzt.
- Wintergärten: Unbeheizte Wintergärten werden nur zu 50 % angerechnet, beheizte zu 100 %.
Viele Vermieter oder Verkäufer rechnen diese Flächen fälschlicherweise vollständig ein, was zu überhöhten Wohnflächenangaben führt.
2. Falsche Berücksichtigung von Dachschrägen
Räume unter Dachschrägen werden oft falsch berechnet. Die Regel ist:
- Flächen über 2 m Höhe: 100 % anrechenbar
- Flächen zwischen 1 m und 2 m Höhe: Nur zu 50 % anrechenbar
- Flächen unter 1 m Höhe: Nicht anrechenbar
Ein häufiger Fehler ist es, Dachflächen **komplett** als Wohnfläche zu zählen, obwohl niedrige Bereiche nicht oder nur teilweise einbezogen werden dürfen.
3. Kellerräume fälschlicherweise als Wohnfläche
Nach der WoFlV werden Kellerräume, Waschküchen oder Heizungsräume nicht zur Wohnfläche gezählt. Dennoch kommt es oft vor, dass Keller fälschlicherweise mitgerechnet werden. Eine Ausnahme gilt für Wohnkeller, die tatsächlich als Wohnräume genutzt werden – diese können voll angerechnet werden.
4. Falsche Berechnung von Fluren und Treppenhäusern
Flure innerhalb einer Wohnung gehören zur Wohnfläche. Doch häufig kommt es zu folgenden Fehlern:
- Flure außerhalb des Wohnbereichs (z. B. gemeinschaftlich genutzte Hausflure) dürfen nicht angerechnet werden.
- Treppen: Flächen unter Treppen werden nur dann angerechnet, wenn sie eine lichte Höhe von mindestens 1 m haben.
Ein häufiger Fehler ist es, Flächen unter Treppen, die unter 1 m hoch sind, fälschlicherweise als Wohnfläche mitzurechnen.
5. Verwechslung von DIN 277 und WoFlV
Die DIN 277 und die WoFlV haben unterschiedliche Berechnungsmethoden. Ein häufiger Fehler ist es, **Gewerbeflächen** nach WoFlV zu berechnen oder Wohnflächen nach DIN 277 anzugeben. Die Unterschiede:
- DIN 277 rechnet alle Flächen eines Gebäudes vollständig ein (auch Kellerräume, Verkehrsflächen, Balkone etc.).
- WoFlV beschränkt sich auf bewohnbare Flächen und rechnet bestimmte Bereiche nur teilweise an.
Wer Wohnimmobilien falsch nach DIN 277 berechnet, kann schnell überhöhte Flächenangaben erhalten, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Fazit: Genau messen und die richtige Methode wählen
Die Wohnflächenberechnung ist fehleranfällig – aber mit den richtigen Regeln vermeidbar. Wer sicherstellen will, dass die Berechnung korrekt ist, sollte:
- Die richtige Methode wählen (WoFlV für Wohnraum, DIN 277 für Gewerbe).
- Flächen mit besonderen Regeln (Balkone, Dachschrägen, Keller) genau prüfen.
- Bei Unsicherheiten einen Experten hinzuziehen.
Eine genaue Berechnung schützt Mieter, Käufer und Verkäufer vor Missverständnissen und sorgt für rechtliche Sicherheit.