Raumteile in der Wohnflächenberechnung

Nicht jeder Raum ist klar abgegrenzt – offene Wohnkonzepte, Dachschrägen oder Kamine werfen häufig Fragen auf, wenn es um die korrekte Berechnung der Wohnfläche geht. Hier erfährst du, wie Raumteile wie offene Küchen, Kamine, Dachschrägen oder Durchgänge nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) und der DIN 277 behandelt werden.

Offene Küchen und Wohnküchen

Immer häufiger findet man in modernen Wohnungen offene Küchen, die direkt mit dem Wohnzimmer verbunden sind. Doch wie werden diese Flächen berechnet?

  • Wohnflächenverordnung (WoFlV): Die Küche wird als vollwertige Wohnfläche angerechnet, wenn sie fest in den Wohnbereich integriert ist.
  • DIN 277: Offene Küchen werden ebenfalls vollständig in die Nutzfläche einbezogen.

Ein häufiger Fehler ist es, offene Küchen doppelt zu berechnen – einmal als Küche und einmal als Wohnbereich. Wichtig ist, dass sie nur einmal in der Fläche erfasst wird.

Dachschrägen und ihre Berechnung

Bei Räumen unter einem Dach gilt eine besondere Regelung für die Wohnflächenberechnung. Je nach Höhe der Dachschräge wird die Fläche unterschiedlich gewertet:

  • Flächen über 2 m Höhe: 100 % anrechenbar.
  • Flächen zwischen 1 m und 2 m Höhe: 50 % anrechenbar.
  • Flächen unter 1 m Höhe: Nicht anrechenbar.

Ein häufiger Fehler ist es, Dachräume vollständig einzurechnen, ohne die Höhenstaffelung zu beachten. Gerade bei Dachgeschosswohnungen kann das zu überhöhten Wohnflächenangaben führen.

Kamine, Pfeiler und Wandvorsprünge

In vielen Wohnungen gibt es fest installierte Kamine oder tragende Wandvorsprünge. Doch nicht jeder Vorsprung zählt zur Wohnfläche:

  • Wohnflächenverordnung: Kamine und Pfeiler, die kleiner als 0,1 m² sind, bleiben unberücksichtigt.
  • DIN 277: Alle festen Einbauten werden als Teil der Brutto-Grundfläche betrachtet.

Ein häufiger Fehler ist es, größere Kamine nicht zu berücksichtigen, obwohl sie Platz wegnehmen und damit die nutzbare Wohnfläche verringern.

Durchgänge und nicht abgeschlossene Räume

Räume ohne Türen oder klar abgegrenzte Bereiche (z. B. offene Wohn-Ess-Bereiche) werfen oft Fragen auf. Hier gilt:

  • Wenn ein Raum eindeutig eine eigene Nutzung hat (z. B. Wohnbereich und Essbereich), wird er voll angerechnet.
  • Durchgänge (z. B. große, offene Flure) zählen nur, wenn sie eine Mindestgröße von 1 m² haben.

Ein häufiger Fehler ist es, große Durchgänge als eigenständige Räume zu berechnen, obwohl sie eher Verkehrsflächen sind.

Fazit: Raumteile richtig berechnen

Ob offene Küchen, Dachschrägen oder Kamine – bei der Berechnung der Wohnfläche kommt es auf die Details an. Wer genau nachmisst und die richtige Methode anwendet, vermeidet Fehler und unnötige Diskussionen.

Falls du unsicher bist, ob bestimmte Raumteile angerechnet werden dürfen, kann ein Blick in die WoFlV oder DIN 277 helfen – oder ein Experte für Wohnflächenberechnung!