Räume und Anrechnung in der Wohnfläche

Nicht jeder Raum wird bei der Flächenberechnung gleich bewertet. Während die Wohnflächenverordnung (WoFlV) speziell für Wohnräume gilt und bestimmte Flächen nur teilweise anrechnet, betrachtet die DIN 277 alle Flächen eines Gebäudes umfassend. Diese Unterschiede sind besonders relevant bei Mietverträgen, Bauprojekten und Immobilienbewertungen.

Wie werden Räume nach WoFlV und DIN 277 angerechnet?

Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Anrechnungen für verschiedene Raumtypen. Während Wohnräume nach beiden Methoden voll angerechnet werden, gibt es bei Balkonen, Kellern oder Gewerberäumen deutliche Unterschiede.

Raumname Anrechnung WoFlV (%) Anrechnung DIN 277 (%)
Wohnzimmer 100 100
Eingang/ Vorraum 100 100
Schlafen 100 100
Kind 100 100
Zimmer 100 100
Gast 100 100
Ankleide 100 100
Abstellraum 100 100
Hauswirtschaftsraum 100 100
Küche 100 100
Bad, WC 100 100
WC 100 100
Flur/ Diele 100 100
Balkon/ Loggia 25 100
Terrasse 25 100
Wintergarten 50 100
Wintergarten (beheizt) 100 100
Dachboden 0 100
Dachterrasse/ Dachgarten 25 100
Keller 0 100
Wohnkeller 100 100
Garage 0 100

Fazit: Welche Methode ist die richtige?

Die Wahl der Berechnungsmethode hängt von der Nutzung des Gebäudes ab. Die WoFlV ist für Wohnungen und Mietobjekte maßgeblich und sorgt für eine standardisierte Berechnung der Wohnfläche. Die DIN 277 hingegen betrachtet das gesamte Gebäude und wird vor allem bei Gewerbeimmobilien und Bauprojekten verwendet.

Wer die Wohnfläche für Mietverträge oder Förderanträge berechnen muss, sollte sich an die WoFlV halten, während Architekten und Investoren häufig die DIN 277 nutzen.